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Mit Herz im Alltag an Ihrer Seite
Manchmal tut es einfach gut, jemanden an der Seite zu haben
– jemanden, der unterstützt, begleitet und den Alltag ein
Stück leichter macht. Als zugelassene Alltagsbegleiterin
gemäß §§ 43b, 45a/b & 53b (ehemals 53c) SGB XI begleite ich
Menschen mit viel Herz, Zeit und Aufmerksamkeit in ihrem
Alltag. Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit, Entlastung und
schöne Momente im täglichen Leben zu schenken – ganz
individuell und in Ihrem eigenen Tempo.
Auch für Angehörige kann Unterstützung im Alltag eine
wertvolle Entlastung sein. Wer für einen lieben Menschen da
ist, übernimmt oft vieles gleichzeitig – organisiert,
begleitet und sorgt sich. Dabei tut es gut zu wissen, dass
jemand zuverlässig an Ihrer Seite ist. Mit meiner Begleitung
möchte ich nicht nur den Alltag erleichtern, sondern auch
Angehörigen Freiräume schenken und das gute Gefühl geben,
dass ihre Liebsten aufmerksam und herzlich begleitet werden.
Viele meiner Leistungen können über die Pflegekasse
abgerechnet werden. Gerne informiere ich Sie persönlich über
Ihre Möglichkeiten und unterstütze Sie bei Fragen dazu.
Ich begleite und unterstütze Sie zum Beispiel:
- bei begleiteten Fahrten zu
Arztterminen oder Behördengängen
- bei Einkäufen, Besorgungen und
Botengängen
- bei der Organisation des Alltags
- bei Spaziergängen oder
gemeinsamen Aktivitäten wie Gesellschaftsspielen
- bei Besuchen bei Familie und
Freunden
- bei anderen persönlichen
Anliegen, falls Sie einfach jemanden brauchen, der
zuhört
- Auch eine Betreuung über Nacht
ist möglich.
Mir ist wichtig, dass Sie sich gut
aufgehoben fühlen – mit Vertrauen, Mitgefühl und einem
offenen Ohr für das, was Ihnen wichtig ist. Ich freue mich
darauf, Sie kennenzulernen und Sie im Alltag begleiten zu
dürfen.
Birgit Schuster
Übrigens: Auch beim Ausräumen von Häusern, Garagen
oder Zimmern im Altenheim stehe ich Ihnen zuverlässig und
einfühlsam zur Seite. Gerade in besonderen Lebenssituationen
kann praktische Unterstützung eine große Entlastung sein.
Bitte beachten Sie, dass diese Leistungen nicht über die
Pflegekasse abgerechnet werden können
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