Meine kleine Hilfe macht Ihr Leben wieder
schöner und leichter. Ich bin zugelassene
Alltagsbegleiterin gem. §§43b, 45a/b & 53b (alt 53c) SGB
XI. Nutzen Sie die Förderung Ihrer Pflegekasse. Meine
Leistungen als
Alltagsbegleiterin sind mit den Pflegekassen abrechenbar.
Gerne unterstütze Ich Sie beispielsweise
- mit begleiteten Fahrten zum Tierarzt
- bei der Organisation Ihres Alltags
- als Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen
- bei Einkäufen, Besorgungen und Botengängen
- mit gemeinsamen Aktivitäten wie Spaziergängen oder
Gesellschaftsspielen
- bei Besuchen von Freunden, Familie oder auf dem Friedhof
Ich freue mich schon heute auf unser Kennenlernen.
Birgit Schuster
Übrigens: Gerne unterstütze ich Sie auch
bei Gartenarbeiten oder auch Haushaltsauflösungen. Diese
Leistungen sind allerdings nicht über die Pflegekasse
abrechenbar.
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